Brauchen wir das? Wer ist dafür verantwortlich?
Die Antwort ist eindeutig:
Brandschutz ist im eigenen Interesse Chefsache!
Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer beziehungsweise der Arbeitgeber verantwortlich.
Betrieblicher Brandschutz ist nicht nur ein Thema für Großunternehmen oder für Betriebe, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird. Vom Imbiss über den Einzelhandel bis hin zu Arztpraxen stellt das Risiko eines Brandschadens eine ernste Bedrohung für den Fortbestand des Unternehmens dar.
>>> Brandschäden und ihre Folgen
Pro Jahr wird allein in Deutschland ein volkswirtschaftliches Vermögen von mehreren Milliarden Euro durch Feuer vernichtet. So führt etwa jeder dritte Brand in der Industrie nach Angaben der Versicherungswirtschaft zu Sachschäden von mehr als 500.000 Euro. Dennoch investieren viele Unternehmen gerade nur so viel in den Brandschutz, wie unbedingt erforderlich ist. Gerade klein- und mittelständische Unternehmen oder Freiberufler weisen teils deutliche Defizite im betrieblichen Brandschutz auf. Brände führen bekanntlich oft zu schweren Personen- und Sachschäden. Die Brandursachen sind vielfältig: z.B. technische Defekte, offenes Feuer, feuergefährliche Arbeiten, Nachlässigkeit im menschlichen Verhalten oder Brandstiftung.
Neben den unmittelbaren Brandschäden treten gerade bei Wirtschaftsunternehmen Folgeschäden ein, die oft unterschätzt werden, wie zum Beispiel finanzielle Verluste durch erlittene Marktverdrängung, Verlust von qualifizierten Mitarbeitern, eingebüßtes Vertrauen bei Kunden, Prestigeverlust in der Öffentlichkeit, zivil- und strafrechtliche Prozesse bis hin zum wirtschaftlichen Ruin.
Eine Insolvenz ist dabei weniger auf unzureichende Versicherungsleistungen zurückzuführen; so ersetzt die Feuerversicherung den Schaden an Gebäuden und Maschinen, während fortlaufende Kosten und entgangene Gewinne durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt sind ? üblicherweise für einen Zeitraum von 12 bis 36 Monaten.
Ob jedoch Kunden und Mitarbeiter nach Behebung des Schadens und einer Wiederaufnahme des Betriebes zurückkehren, ist fraglich. <<<
(Quelle: bvbf – Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.)
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ (Gerichtsurteil des OVG Münster 363/86 vom 11.12.1987)
Wir beraten Sie bei der Optimierung des Brandschutzes in Ihrem Betrieb, beginnend in der konzeptionellen Phase bis zur Ausbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern.
Unsere Info-Broschüre „Betrieblicher Brandschutz“ gibt es hier zum Download.
Wir bieten auch für Einzelteilnehmer offene Trainingstermine an:
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