Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TraiCon-Brandschutz UG (haftungsbeschränkt)

1. Begriffsbestimmungen

Auftraggeber: Vertragspartner des Auftragnehmers

Auftragnehmer: TraiCon-Brandschutz UG (haftungsbeschränkt)

Parteien: Auftraggeber und Auftragnehmer

2. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen den Parteien.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vom Auftragnehmer anerkannt wurden.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Klausel durch eine rechtskonforme Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

3. Angebote und Vertragsabschluss

  1. Angebote sind unverbindlich und 30 Tage gültig. Der Auftragnehmer kann ein Angebot jederzeit widerrufen.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn:
  3. der Auftraggeber das Angebot schriftlich akzeptiert,
  4. der Auftragnehmer die Annahme bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
  5. Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben.
  6. Teilakzeptanzen oder Änderungen des Angebots durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers wirksam.

4. Leistungserbringung

  1. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und kann hierzu Dritte hinzuziehen.
  2. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Unterbleibt dies, kann der Auftragnehmer die Leistungserbringung verweigern oder zusätzliche Kosten in Rechnung stellen.
  3. Die Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Daten liegt beim Auftraggeber.
  4. Der Auftraggeber stellt erforderliche Einrichtungen (z. B. Aufenthaltsräume, Umkleiden und Unterbringung in Mittelklassehotels) zur Verfügung.
  5. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Teilnehmer über erforderliche medizinische Nachweise verfügen. Andernfalls kann der Auftragnehmer die Teilnahme verweigern.

5. Vertragsdauer und Termine

  1. Der Vertrag gilt unbefristet, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Bei Terminüberschreitungen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Wird diese nicht eingehalten, kann der Auftraggeber den Vertrag für den betroffenen Teil kündigen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise ergeben sich aus dem Angebot.
  2. Verbrauchsmaterialien werden gesondert berechnet.
  3. Rechnungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen.
  4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von in Höhe von 9 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Monat sowie Mahngebühren fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere offene Forderungen sofort fällig zu stellen und gerichtliche Schritte einzuleiten.
  5. Kosten für Mahnungen und Inkasso gehen zulasten des Auftraggebers.

7. Reklamationen

  1. Reklamationen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
  2. Bei berechtigten Reklamationen erfolgt eine Nachbesserung oder Gutschrift.

8. Stornierung von Trainings

  1. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
  2. Stornierungsgebühren:
  3. Bis 3 Monate vor Trainingsbeginn: 0 %
  4. 3-2 Monate vor Beginn: 25 %
  5. 2-1 Monat vor Beginn: 50 %
  6. 1 Monat bis 10 Werktage vor Beginn: 75 %
  7. Weniger als 10 Werktage: 100 %
  8. Sonderkosten werden vollständig berechnet.

9. Kündigung

  1. Dienstleistungen außerhalb von Trainings können mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden.

10. Haftung

  1. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Bei Haftung ist diese auf die Versicherungssumme begrenzt.
  3. Indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen.
  4. Das Betreten der Trainingsgelände erfolgt auf eigenes Risiko.

11. Höhere Gewalt

  1. Bei höherer Gewalt können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistungserbringung länger als drei Monate nicht möglich ist.

12. Versicherungen

  1. Der Auftraggeber schließt erforderliche Versicherungen für seine Mitarbeiter ab.
  2. Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung.

13. Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller nicht öffentlich bekannten Informationen.

14. Geistiges Eigentum

  1. Alle Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
  2. Unterrichtsmaterialien dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung vervielfältigt oder weitergegeben werden.

15. Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
  2. Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner gespeicherten Daten verlangen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

TraiCon-Brandschutz UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Peter Kraft
Scharpenseelstr. 216
44879 Bochum

Tel.: +49 173 2988112
E-Mail: info@traicon-brandschutz.com