Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definition

Auftragnehmer:
TraiCon-Brandschutz UG (haftungsbeschränkt)

Auftraggeber:
Die Gegenpartei des Auftragnehmers.

Parteien:
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer.

2. Allgemein

1. Diese allgemeinen Bedingungen sind auf alle Dienstleistungsaufträge an Auftragnehmer und auf alle Vereinbarungen bezüglich dieser Sache anzuwenden.

2. Die Bedingungen des Auftraggebers (unabhängig von deren Bezeichnung) finden ausdrücklich keine Anwendung auf die Vereinbarung zwischen den Parteien.

3. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen können durch den Auftraggeber nur in Anspruch genommen werden, falls und für soweit diese durch den Auftragnehmer schriftlich akzeptiert wurden.

4. Falls einige oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen und/oder Vereinbarung für ungültig oder unverbindlich oder auch für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und/oder Vereinbarung weiterhin in Kraft. In einem solchen Fall werden Auftragnehmer und Auftraggeber sich bemühen, die ungültige oder unverbindliche Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welcher der ursprünglichen Absicht der Parteien weitestgehend am nächsten kommt.

3. Angebote

1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und nur gültig innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellungsdatum des Angebots. Auftragnehmer ist zu jeder Zeit befugt, ein Angebot zu widerrufen. Auftragnehmer ist erst an ein abgegebenes Angebot gebunden, wenn
a. das Angebot durch den Auftraggeber unterschrieben wurde,
b. der Auftragnehmer das unterschriebene Angebot erhalten hat und
c. Auftragnehmer nicht nachträglich innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang des unterschriebenen Angebots dieses widerruft;
oder aber sobald Auftragnehmer mit der Ausführung des Angebots begonnen hat.

2. Die in einem Angebot genannten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer oder ähnlichen Steuern und Abgaben.

3. Aufträge und Annahmen von Angeboten durch Auftraggeber gelten als unwiderruflich.

4. Ein Angebot kann nur vollständig und nicht teilweise durch den Auftraggeber akzeptiert werden. Jede teilweise Annahme eines Angebots und/oder Anpassungen, welche an einem Angebot durch Auftraggeber vorgenommen wurden, sind für den Auftragnehmer unverbindlich, es sei denn, der Auftragnehmer hat diese teilweise Annahme und/oder Anpassungen schriftlich akzeptiert.

4. Ausführung der Vereinbarung

1. Auftragnehmer wird die Vereinbarung nach bestem Ermessen und Vermögen ausführen. Auftragnehmer ist befugt, die Arbeiten nach eigenem Ermessen auszuführen, mit oder ohne Einbeziehung von Dritten.

2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle Daten
a. von denen Auftragnehmer andeutet, dass diese für die Ausführung der Vereinbarung erforderlich sind, oder
b. von denen der Auftraggeber berechtigterweise wissen sollte, dass diese für die Ausführung der Vereinbarung erforderlich sind, dem Auftragnehmer übergeben werden. Falls Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig die hiervor gemeinte Verpflichtung erfüllt, ist Auftragnehmer befugt, die Ausführung der Vereinbarung aufzuschieben und/oder die zusätzlich hieraus hervorgehenden Kosten gemäß den gängigen Tarifen dem Auftraggeber zu berechnen.

3. Auftraggeber garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch ihn übergebenen Daten. Wenn Auftraggeber die vorgenannte Verpflichtung nicht erfüllt, ist er für alle daraus hervorgehenden Schäden haftbar, außer wenn die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Daten für den Auftragnehmer klar erkennbar war.

4. Wenn Auftragnehmer, oder durch ihn eingesetzte Dritte, Arbeiten vor Ort beim Auftraggeber oder an einem durch den Auftraggeber angewiesenen Ort ausführt, ist Auftraggeber unentgeltlich für angemessene Einrichtungen (Unterbringung in Mittelklassehotels, Umkleiden, Aufenthaltsräume) für die Mitarbeiter des Auftragnehmers bzw. des Dritten verantwortlich.

5. Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass diejenigen, die die Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen, über die erforderlichen medizinischen Erklärungen und/oder Untersuchungsnachweise verfügen, welche sich auf die auszuführenden Dienstleistungen der Vereinbarung beziehen. Wenn derartige Erklärungen oder Untersuchungsnachweise fehlen, ist Auftragnehmer befugt, den Betroffenen die Dienstleistungen zu untersagen. Die Durchführung von Dienstleistungen des Auftragnehmers ohne die erforderlichen medizinischen Erklärungen oder Untersuchungsnachweise geht zu jeder Zeit auf das Risiko des Auftraggebers.

5. Vertragsdauer, Ausführungsfrist

1. Die Vereinbarung wird für unbefristete Zeit eingegangen, außer es wird schriftlich anders durch die Parteien vereinbart.

2. Wenn Auftragnehmer ein bestimmtes Schlussdatum oder eine bestimmte Zeit für die Ausführung der Arbeiten mit dem Auftraggeber vereinbart hat, ist Auftraggeber bei Überschreitung dessen durch Umstände, die Auftragnehmer angerechnet werden können, befugt, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist von mindestens 20 Werktagen zu stellen, in welcher die Arbeiten nachträglich ausgeführt sein sollten. Bei Versäumnis dieser Ausführung innerhalb der angemessenen Frist ist Auftraggeber befugt, die Vereinbarung für den nicht ausgeführten Teil durch eine schriftliche Erklärung zu beenden. Eine Überschreitung der vereinbarten oder durch den Auftraggeber gestellten Frist/Dauer der Ausführung der Arbeiten gibt dem Auftraggeber nicht das Recht, auf Nicht-Einhaltung seiner sich aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen oder auf irgendeine ergänzende oder ersetzende Entschädigung.

6. Preise

1. Alle Preise ergehen sich aus den entsprechenden Angeboten.

2. Kosten für Verbrauchsmaterialien werden nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet oder wie im Angebot beschrieben.

3. Zahlungen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer.

7. Bezahlung

1. Die Bezahlung des Rechnungsbetrages muss auf eine durch den Auftragnehmer in der Rechnung anzugebenden Art und Weise in Euro und ohne irgendeinen Rabatt oder Verrechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum stattfinden. Beanstandungen über die Höhe der Rechnungen schieben die Zahlungsverpflichtung nicht auf.

2. Bei Überschreitung der hiervor genannten Zahlungsfrist ist der Auftraggeber, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Verzug. Sobald Auftraggeber mit irgendeiner Zahlung in Verzug tritt, sind alle übrigen Forderungen des Auftragnehmers fällig. Auch bezüglich dieser übrigen Forderungen gerät der Auftraggeber unmittelbar und ohne dass es einer Mahnung bedarf in Verzug. Ab dem Tag des Verzugs schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder Teil eines Monats, in dem der Verzug andauert, das eine oder andere unvermindert aller weiterer dem Auftragnehmer zustehenden Rechte.

3. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurs, einer Pfändung oder eines gesetzlichen Zahlungsaufschubs des Auftraggebers sind die Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber unmittelbar fällig.

4. Sämtliche gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten, die dem Auftragnehmer als Folge des Verzugs des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15% der Forderung.

8. Reklamation

1. Reklamationen über die ausgeführten Dienstleistungen müssen dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Ausführung der betreffenden Dienstleistung schriftlich mitgeteilt werden. Das Reklamationsschreiben muss eine so detailliert wie mögliche Umschreibung der Unzulänglichkeit beinhalten, damit Auftragnehmer in der Lage ist, angemessen zu reagieren.

2. Wenn eine Beanstandung berechtigt ist, wird Auftragnehmer
nachträglich die Dienstleistung richtig ausführen, außer wenn die nachträgliche Ausführung der Dienstleistung dem Auftraggeber nicht mehr sinnvoll erscheint und Auftraggeber (schriftlich) nachweisen kann, dass solches zutrifft. In diesem Fall wird Auftragnehmer die betreffenden Dienstleistungen gutschreiben.

9. Stornierung von Trainings und Kündigung

Für mündlich und/oder schriftlich bestätigte Lehrgänge durch Auftragnehmer gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:

1. Stornierung der bestätigten Trainingsbuchung oder Trainingsteilnahme kann nur per Brief, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden.

2. Bei Stornierung eines bestätigten Trainings wird der für das Training geltende Preis wie folgt vom Gesamtpreis berechnet:
a. Bei einer Stornierung bis zu 3 Monaten vor Auftragsbeginn: 0 %
b. Bei einer Stornierung von 3 Monaten bis 2 Monate vor Auftragsbeginn: 25%
c. Bei einer Stornierung von 2 Monaten bis 1 Monat vor Auftragsbeginn: 50%
d. Bei einer Stornierung von 1 Monat bis 10 Werktage vor Auftragsbeginn: 75%
e. Bei einer Stornierung von weniger als 10 Werktagen vor Auftragsbeginn: 100%

3. Eventuelle auf das Training bezogene Sonderkosten (Vorbereitung von speziellen Medien oder spezieller Technik) werden dem Auftraggeber, bei Stornierungen, vollständig berechnet.

4. Eventuelle durch den Auftraggeber geleistete Vorauszahlungen, die sich auf das stornierte Training beziehen, werden nach Abzug der Stornierungskosten rückerstattet.

5. Eine Vereinbarung bezüglich einer Dienstleistung, die nicht das Anbieten eines Trainings beinhaltet, kann durch die Parteien unter Berücksichtigung einer minimalen 2-monatigen Kündigungsfrist schriftlich beendet werden.

10. Verschiebung und Kündigung

1. Auftragnehmer ist befugt, die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu verschieben oder die Vereinbarung unmittelbar vollständig oder teilweise zu kündigen, ohne dass Auftragnehmer verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten, wenn:
a. Auftraggeber die sich aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen nicht einhält und (falls Einhaltung noch nicht möglich ist) Auftraggeber nicht innerhalb von 20 Tagen nach einem schriftlichem Ersuchen nachträglich seinen Verpflichtungen nachkommt,
b. Auftraggeber für insolvent erklärt wird oder Insolvenz beantragt hat, Auftraggeber zur Geschäftsauflösung oder -entbindung übergeht oder Auftraggeber den gesetzlichen Zahlungsaufschub beantragt hat oder bekommt.

2. Die Befugnis des Auftragnehmers, die Vereinbarung zu kündigen, lässt alle weiteren Rechte des Auftragnehmers unberührt. Falls einer der in Punkt 1 des Artikels 10 beschriebenen Umstände eintrifft, werden alle Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber unmittelbar fällig.

11. Haftung

1. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den Schaden, der dem Auftraggeber durch Vorsatz oder grobe Schuld des Auftragnehmers unmittelbar entstanden ist, beschränkt.

2. Falls Auftragnehmer für irgendeinen Schaden haftbar ist, dann ist diese Haftung beschränkt auf maximal die Summe, die durch die Versicherung des Auftragnehmers bezüglich der Angelegenheit ausgezahlt wird.

3. Bei einer Vereinbarung mit einer Laufzeit von über sechs Monaten, wird die Haftung wie in Punkt 2 dieses Absatzes benannt beschränkt.

4. Unter unmittelbaren Schäden werden ausnahmslos verstanden:
a. Die angemessenen Kosten, die erforderlich sind, der mangelhaften Leistung des Auftragnehmers an der Vereinbarung genügen zu lassen,
b. die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, insofern sich die Feststellung bezieht auf den unmittelbaren Schaden im Sinne dieser Bedingungen;
Angemessene Kosten entstanden zwecks Vorbeugung oder zur Begrenzung von Schäden, insofern Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung von unmittelbaren Schäden, wie gemeint in diesem Artikel, geführt haben.

5. Auftragnehmer ist niemals haftbar für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie das wären alle nicht als unmittelbare Schäden anzumerkende Schäden, worunter verstanden (aber nicht beschränkt auf) Gewinnausfall, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsstillstand, vorbehaltlich Vorsatz vom Auftragnehmer.

6. Das Betreten der Gelände des Auftragnehmers geschieht auf eigenes Risiko. Auftragnehmer ist nicht für eventuelle Schäden an Fahrzeugen oder anderen Geräten des Auftraggebers oder seinen Untergebenen haftbar.

7. Wenn Auftraggeber eine Trainingseinrichtung des Auftragnehmers nutzt und die Nutzung nicht im Rahmen einer durch den Auftragnehmer geführten Aktivität stattfindet, dann finden die Aktivitäten ausschließlich unter der Verantwortung des Auftraggebers statt und dieser ist folglich für jegliche Form von Schaden an ihm selber, den Mitarbeitern und/oder Auftragnehmer haftbar, und schützt somit Auftragnehmer vor allen Ansprüchen, die sich hieraus ergeben.

12. Gewährleistung / Garantie

1. Auftraggeber schützt Auftragnehmer hierdurch vor Ansprüchen an den Auftragnehmer von Dritten als Folge der Ausführung der Vereinbarung durch den Auftragnehmer.

2. Falls Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationsträger, elektronische Dateien und/oder Software usw. überreicht, gewährleistet Auftraggeber, dass die Informationsträger, elektronische Dateien und/oder Software usw. frei von Viren und Beschädigungen sind.

13. Höhere Gewalt

1. Parteien sind befugt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Ausführung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung vollständig oder teils, wohl oder nicht vorübergehend, verhindert oder erschwert werden durch Umstände, die sie nicht zu verschulden haben, wie bspw. Blitzschlag, Überschwemmungen, außergewöhnlich extreme Wetterverhältnisse, Feuer, Krieg, Epidemie, Krankheit des Personals des Auftragnehmers, terroristische Aktionen, Taten von lokalen oder nationalen Behörden oder anderen befugten Behörden, geplante und ungeplante Streiks, Warnstreiks oder Dienst nach Vorschrift. Bei höherer Gewalt bei einer der Parteien werden die Verpflichtungen verschoben.
2. Wenn die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, ist jede Partei befugt, die Vereinbarung für den nicht ausführbaren Teil durch eine schriftliche Erklärung zu beenden.

14. Versicherungen

1. Auftraggeber wird sämtliche erforderlichen Versicherungen abschließen, um seine Arbeitnehmer und andere Belange, die im Zusammenhang mit irgendeinem Training stehen, dass vom Auftragnehmer abgehalten wird, zu versichern, wie bspw. eine betriebliche Unfallversicherung.

2. Auftragnehmer wird bezüglich der von ihm angebotenen Trainings eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die die Haftung wie in Absatz 13 beschrieben abdeckt.

15. Geheimhaltung

1. Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Vereinbarung voneinander oder von einer anderen Quelle erhalten haben. Informationen sind vertraulich, wenn dies von der anderen Partei so mitgeteilt wird oder wenn dies aus der Art der Informationen hervorgeht. Im Zweifelsfall wird die Information als vertraulich angesehen.

16. Geistiges Eigentum

1. Alle geistigen Eigentumsrechte ungeachtet ob diese dem Auftragnehmer, Hilfspersonen des Auftragnehmers oder Lieferanten des Auftragnehmers entstammen, welche durch den Auftragnehmer im Rahmen der Vereinbarung verwendet werden, oder welche auf Arbeiten ruhen, die im Rahmen der Vereinbarung durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber überreicht oder geliefert werden, bleiben im Besitz des Auftragnehmers.

2. Alle durch den Auftragnehmer überreichten Arbeiten und Materialien, wie bspw. Unterrichtsmaterial in welcher Form auch immer, sind ausschließlich dazu bestimmt, vom Auftraggeber verwendet zu werden und dürfen nicht durch ihn, ohne vorhergehende schriftliche Erlaubnis des Auftragnehmers, vervielfältigt, veröffentlicht oder zwecks Kenntnis an Dritte weitergegeben werden, weder für interne, noch für externe Zwecke, in welcher Form auch immer.

3. Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das durch die Ausführung der Vereinbarung gewonnene Wissen für andere Zwecke zu verwenden, insofern hierbei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers an Dritte überreicht werden. Auf einem solchen Wissen basierende geistige Eigentumsrechte gehören nur dem Auftragnehmer.

17. Anwendbares Recht

Für die Vereinbarung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und für alle daraus hervorgehenden Verpflichtungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

18. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung einer Vereinbarung auf Grundlage dieser AGB werden vom Auftragnehmer Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer gibt keine personenbezogenen Daten des Auftraggebers an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Auftraggeber vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Vereinbarungen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Auftraggeber im Wege der Vereinbarung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Auftragnehmer Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Während des Besuchs der Internetseite des Anbieters werden anonymisierte Daten, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen und auch nicht beabsichtigen, insbesondere IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten, protokolliert. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden:

TraiCon-Brandschutz UG (haftungsbeschränkt)
Peter Kraft
Martinusstr. 25
41569 Rommerskirchen

Tel.: +49 173 2988112
E-Mail: info@traicon-brandschutz.com